Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren)
Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich per Lastschrift eingezogen.
Für neue Mitglieder erfolgt die Abbuchung bei Eintritt in den Verein.
Für bestehende Mitglieder wird der Beitrag jährlich zum Jahresbeginn im Januar abgebucht.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären und kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn:
- es schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt, oder
- es mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Aufnahmegebühr oder Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht beglichen hat.
Dem Mitglied ist vor dem Ausschluss Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen Stellung zu nehmen. Die Mitteilung über die Gründe erfolgt mindestens zwei Wochen vor der Versammlung.
Zusätzliche Hinweise
- Der Beitrag wird einmal jährlich fällig.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Spendenbescheinigungen stellen wir bei Bedarf gerne aus.
- Solidarität steht bei uns im Mittelpunkt: Jeder Beitrag hilft, unabhängig von der Höhe.
Mit dem Absenden dieses Formulars beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein Authentic Energy e. V.
Deine Daten werden ausschließlich für die Vereinsverwaltung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.